Lobbe - 20.05.2012

URL: http://www.kluge-sanierung.de/schadstoffsanierung/sicherheit/index.html

SICHERHEIT IN DER SCHADSTOFFSANIERUNG

Schutzvorkehrungen für das Arbeiten in kontaminierten Bereichen erfordern generell, unabhängig von der freigesetzten Substanz, einen hohen technischen Aufwand. Der Umgang mit diesen Schadstoffen wird in erster Linie durch die verbindlichen Vorgaben der Gefahrstoffverordnung geregelt sowie im Detail durch weitere technische Richtlinien vertieft. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist ohne Ausnahme verpflichtend. Der Gesetzgeber hat hier aufgrund des hohen Gefährdungspotenzials, das von den Schadstoffen ausgeht, berechtigterweise äußerst strenge Maßstäbe angelegt.

Während Schutzanzüge und Atemschutzmasken insbesondere dem persönlichen Schutz unseres Sanierungspersonals dienen, sind Abschottungen, Schleusensysteme und Unterdruck-Haltungen für den Schutz des Sanierungsumfeldes von höchster Bedeutung. Die stetige Einhaltung der Vorschriften stellen wir bei Kluge durch ein überdurchschnittliches Maß an Mitarbeiterqualifikation sicher. Regelmäßige interne und externe Schulungen sichern das Qualitätsniveau unserer Arbeit.

Als Fachbetrieb für Schadstoffsanierung sind wir unter anderem zugelassen nach deutscher Gefahrstoffverordnung sowie österreichischem Abfallgesetz. Sachkundenachweise liegen für die TRGS 519 und die BGR 128 vor.