Technik für die Sicherheit

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Technik für die Sicherheit

Hoher Aufwand verpflichtend

Arbeiten in kontaminierten Bereichen erfordern generell den Einsatz wirkungsvoller Schutzmaßnahmen. Der Umgang mit den Schadstoffen wird in erster Linie durch die verbindlichen Vorgaben der Gefahrstoffverordnung bzw. Biostoffverordnung geregelt, sowie im Detail durch verschiedene TRGS vertieft. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist ohne Ausnahme verpflichtend. Der Gesetzgeber hat hier aufgrund des hohen Gefährdungspotenzials, das von den Schadstoffen ausgeht, berechtigterweise strenge Maßstäbe angelegt.

Qualitätsniveau

Während Schutzanzüge und Atemschutzmasken insbesondere dem persönlichen Schutz unseres Sanierungspersonals dienen, sind Abschottungen, Schleusensysteme und Unterdruck-Haltungen für den Schutz des Sanierungsumfeldes von höchster Bedeutung. Die stetige Einhaltung der Vorschriften stellen wir bei Kluge durch ein überdurchschnittliches Maß an Mitarbeiterqualifikation sicher. Regelmäßige interne und externe Schulungen sichern das Qualitätsniveau unserer Arbeit.

  • Wir sind Fachbetrieb gemäß GefStoffV für Sanierungsarbeiten an sämtlichen Asbestprodukten zugelassen.

  • Für Österreich haben wir die Zulassung zur Durchführung von Asbestsanierungsarbeiten Gemäß § 25 Abfallwirtschaftsgesetz.

  • Wir sind DEKRA-geprüfter Schadstoff-Sanierungsfachbetrieb gemäß den Zertifizierungsregeln des Gesamtverbandes Schadstoffsanierung (GVSS) e.V.

  • Mehr als 60 Prozent unserer Mitarbeiter verfügt über die Zulassung als Aufsichtführender bei Asbestsanierungsarbeiten gem. TRGS 519 Anlage 3 sowie für das Arbeiten in kontaminierten Bereichen gemäß BGR 128 / TRGS 524

  • Unser SGU-Managementsystem (für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz) ist gemäß SCC-P (Sicherheits-Certifikat-Contractoren, Version Petrochemie) zertifiziert. Wir erfüllen damit die äußerst anspruchsvollen Anforderungen der Petrochemie.