Asbest in bauchemischen Produkten

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Asbest in bauchemischen Produkten

Asbest in bauchemischen Produkten

Asbesthaltige Spachtelmassen und Fliesenkleber: Bauten vor 1995 zu mindestens einem Viertel betroffen. Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V. (GVSS) stellt neuen Leitfaden zum Umgang mit diesen krebsauslösenden Materialien vor.

Berlin. Obwohl die Herstellung und Verarbeitung von Asbest seit 1993 in Deutschland verboten ist, ist die tödliche Gefahr von dem einst speziell in der Bauindustrie so geschätzten Werkstoff längst nicht ausgestanden. Bis heute sind viele Baustoffe mit Asbestfasern in den Bauwerken erhalten geblieben. Nutzer und Handwerker sind den Gefahren oft ungeschützt ausgesetzt, ohne es zu wissen. Fachexperten stellten bei intensiven Prüfungen fest, dass die relativ unauffälligen asbesthaltigen Spachtelmassen oder Fliesenkleber in ungefähr einem Viertel der vor 1995 errichteten Gebäude vorhanden sind.

Diese bislang kaum beachteten Gefahrenquellen stellen ein erhebliches Risiko dar. Sowohl bei Abbruch und Sanierung als auch bei Instandsetzungsarbeiten werden erhebliche Mengen Asbestfasern freigesetzt und mit der Raumluft unwissentlich eingeatmet. Aber auch bei einem einfachen Tapetenwechsel kann es zu erhöhten Asbestwerten in der Raumluft kommen.

Fest steht aber auch: Im Rahmen der normalen Raumnutzung kommt es durch asbesthaltige Spachtelmassen und Fliesenkleber zu keinerlei Gefährdungen.

Krebserkrankungen: Latenzzeit von 15 bis 40 Jahren
Mit einer Latenzzeit von 15 bis 40 Jahren können sich Krebserkrankungen in den Atmungsorganen oder im Bauch- und Rippenfellraum bilden. Nach Einschätzung der Bundesregierung sterben pro Jahr mehr als 1.500 Menschen an einer asbestbedingten, schweren Erkrankung. Europaweit rechnet man bis zum Jahr 2020 mit bis zu 500.000 Toten durch Asbest. Diese Größenordnungen sind vergleichbar mit den Opferzahlen aus dem Straßenverkehr, ohne aber eine gleichwertige Beachtung zu finden.

Viele Branchen, Bauprofis und Heimwerker betroffen
Asbest steckt bekanntermaßen z.B. in Dachplatten, Fassadenelementen, Brandschutzwänden, Installationskanälen und Fußbodenbelägen. Weniger bekannt, aber dadurch nicht minder gefährlich, ist die Tatsache, dass auch diverse Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber Asbestanteile enthalten. Insofern sind Beschäftigte vieler Branchen, etwa Maler, Fliesenleger, Trockenbauer, Sanitär- und Heizungsinstallateure oder Hausmeister, nach wie vor erheblichen Risiken ausgesetzt. Da sie die Gefahr nicht erahnen, werden keinerlei Schutzmaßnahmen ergriffen. Hier sind neben den Bauprofis auch Heimwerker betroffen, denn sobald sie von einer Zimmerwand mit asbesthaltigem Spachtelgrund alte Tapeten abreißen und vielleicht noch die Flächen überschleifen, werden sie bereits dadurch einer hohen Asbestfaserbelastung ausgesetzt.

GVSS fordert einheitliche Regeln und verbindliches Kataster
Der Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V. (GVSS) engagiert sich angesichts der Diskrepanz zwischen Risiko und Schutzmaßnahmen seit Jahren dafür, eindeutigere Regelungen für den Umgang mit diesem Asbestproblem in Deutschland zu treffen. Der GVSS-Vorsitzende Christoph Hohlweck stellt fest: „Auch mehr als 20 Jahre nach dem Verbot hat unsere Gesellschaft die mit dem Asbest verbundenen Herausforderungen noch längst nicht gemeistert. Asbesthaltige Spachtelmassen und Fliesenkleber sind in unserem Baubestand weit verbreitet, aber sie werden selten erkannt. Heimwerker und Bauprofis inhalieren täglich die tödliche Gefahr, ohne es auch nur zu ahnen. Wir brauchen dringend ein verbindliches Asbestkataster für den Bestand an Altbauten, sonst werden wir die sich fortsetzenden persönlichen und volkswirtschaftlichen Schäden nicht eindämmen. Es ist an der Zeit, diese bereits im Jahr 2012 von der europäischen Dachorganisation der Baugewerkschaften erhobene Forderung umzusetzen.“

Der Gesamtverband Schadstoffsanierung e.V. (GVSS) ist die bundesweite Vereinigung der auf Schadstoffsanierung spezialisierten Sanierungsfachbetriebe, Sanierungsfachplaner, -gutachter, -labore und Zulieferfirmen bzw. Anbieter spezieller Dienstleistungen. Vertreter des Verbandes arbeiten in diversen Fachausschüssen, Arbeitskreisen und Kommissionen (u.a. BG Bau, VDI, WTA) an der Erstellung und Überarbeitung von für die Schadstoffsanierung relevanten Regelwerken (z. B. GefStoffV, TRGS 519), Handlungsanleitungen und Zertifizierungsrichtlinien mit.

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