Erhebliches Risiko durch freigesetzte Fasern
Lange Zeit galt Asbest, eine natürliche Mineralfaser, als Nonplusultra der Brandschutzmaterialien. Bis sich herausstellte, dass freigesetzte Fasern durch Einatmen schwere Gesundheitsschäden hervorrufen können. Die Verwendung von Asbest war vielfältig. Seit 1979 ist die Verwendung von Spritzasbest in Deutschland verboten, seit 1993 besteht grundsätzliches Asbestverbot. EU-weit sind sämtliche Asbestprodukte seit 2005 verboten. Eine Sanierung ist insbesondere notwendig, wenn schwach gebundener Asbest verwendet wurde oder sonstige Asbestprodukte im Rahmen von Umbau- und Renovierungsmaßnahmen sowie Instandhaltungsarbeiten an baulichen und technischen Anlagen freigesetzt werden können.